Kompetenzen

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Überblick

Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Bearbeitung einer Vielzahl von Unternehmensinsolvenzen
mit Betriebsfortführungen und übertragenden Sanierungen setzt notwendig die eingehende Beschäftigung mit bankrechtlichen Fragen voraus. Dies betrifft Fragen des Zahlungsverkehrs, des Kreditrechts (Überbrückungs- und Sanierungskredite, Meta- bzw. Konsortialkredite) und des Kreditsicherungs- und  Grundschuldrechts. Bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Bewältigung von Unternehmenskrisen ihrer Kunden beraten wir deshalb Kreditinstitute insbesondere Genossenschaftsbanken bzw. Sparkassen.

Fragen des allgemeinen Bankvertrags bzw. Kreditrechts gehören
selbstverständlich zu diesem Tätigkeitsfeld.

Insolvenzrecht / Insolvenzabwicklung

Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei ist die Betreuung und Abwicklung von Insolvenzverfahren. Unsere Verwalter werden seit Jahren von verschiedenen Amtsgerichten als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Durch unsere persönliche Integrität und Unabhängigkeit, fachliche Kompetenz sowie bewährte Organisation sind wir in der Lage, das gesamte Spektrum des Insolvenzrechts – Unternehmens-, Verbraucher- und Nachlassinsolvenzen- abzudecken.

In der Unternehmensinsolvenz gilt unser Hauptaugenmerk der Erhaltung und Restrukturierung von Unternehmen. Hier stehen verschiedene Instrumente wie Insolvenzplan- und Schutzschirmverfahren oder Auffanglösungen in verschiedensten Varianten zur Verfügung.

Bei der Insolvenzabwicklung nutzen wir alle tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten, um die Insolvenzmasse zu mehren. Aufgrund unserer Erfahrung werden Ansprüche gegen Dritte frühzeitig erkannt, die nötigenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden. Die vorhandenen Vermögensgegenstände stellen wir unverzüglich sicher. Sie werden bestmöglich verwertet. Dies gilt insbesondere für den Grundbesitz.

Vielfältige Fragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Miet-, Arbeits- und Steuerrecht, werden durch die Insolvenzverwaltung in kurzer Zeit geklärt. Bei Bedarf, können wir auf ein Netzwerk erfahrener Spezialisten zurückgreifen.

Beratung und Vertretung in insolvenzrechtlichen Fragen

Die Abwicklung von Insolvenz- und Konkursverfahren seit mehr als 30 Jahren ermöglicht uns auch die Beratung der Beteiligten in den verschiedenen Stadien der Unternehmenskrise. Das Beratungsangebot richtet sich an Organe, Gläubiger und Arbeitnehmer in der Krise ihres Unternehmens oder Vertragspartners. Die Tätigkeit umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Beratung der Unternehmensorgane in der Krise (Insolvenzantragspflichten, zivil- und strafrechtliche Haftung)
  • Beratung bei Unternehmensfortführung oder Sanierung
  • Entwicklung von Insolvenzplänen
  • Gläubigerberatung und Begleitung bei der Bestellung und Verwertung von Sicherheiten
  • Prüfung von Verträgen auf Insolvenzfestigkeit
  • Beratung von Arbeitnehmern in der Insolvenz des Arbeitgebers
Gesellschaftsrecht, insbesondere GmbH- und Genossenschaftsrecht

Unsere langjährige insolvenzrechtliche Erfahrung ist die maßgebliche Grundlage für die Beratung mittelständischer Unternehmen, insbesondere in der Rechtsform der GmbH bzw. der Familien-AG, in gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Einige unserer Mandanten sind genossenschaftsrechtlich organisiert. Daher bildet das Genossenschaftsrecht in der gesellschaftsrechtlichen Beratung einen Schwerpunkt.

Beratung und Betreuung von Organmitgliedern

Die außergerichtliche Beratung und gerichtliche Betreuung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern juristischer Personen in Haftungsfragen im Allgemeinen und bei sich abzeichnenden Unternehmenskrisen gehört wie das Gesellschaftsrecht zu der Kernkompetenz unserer Kanzlei.

Dies schließt notwendig auch die Prüfung strafrechtlicher Verantwortlichkeit und ggf. die Vertretung in Ermittlungsverfahren ein.

Erbrechtliche Beratung im betrieblichen und privaten Bereich

Durchdachte Nachfolgeregelungen sind im privaten wie im betrieblichen Bereich die Voraussetzung für eine geordnete Übergabe des Vermögens in die nächste Generation. Bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen beraten wir und prüfen die rechtliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Machbarkeit der Vorgaben.

Testamente und Erbverträge entwickeln wir in enger Abstimmung mit unseren Mandanten, damit ihr Wille Eingang in ihre letztwilligen Verfügungen findet. Soweit eine notarielle Beurkundung gewünscht oder bei einem Erbvertrag erforderlich ist, übernehmen wir die Abstimmung des Entwurfs mit dem Notar.

Nachlassabwicklung

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei allen Fragen, die sich nach dem Erbfall stellen. Hierzu zählen insbesondere die Auslegung von Testamenten und Erbverträgen, die Erbauseinandersetzung, die Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Die besseren Ergebnisse werden in diesen Fällen oft nicht vor Gericht, sondern außergerichtlich durch einvernehmliche Regelung mit allen Beteiligten erzielt.

Im Rahmen der Nachlassabwicklung übernehmen wir auch Testamentsvollstreckungen sowie im Auftrag des Nachlassgerichts Nachlassverwaltungen, Nachlasspflegschaften und Nachlassinsolvenzen. Auch für die Abwicklung umfangreicher Nachlässe ist unser Büro aufgrund der vorgehaltenen Organisation bestens geeignet.

Immobilienrecht, insbesondere Verwaltung und Verwertung von Immobilien

Im weiteren Fokus unserer Tätigkeit steht die Immobilie, insbesondere die Verwaltung und Verwertung (Erwerb oder Veräußerung) von Grundstücken im Rahmen von Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren oder im Rahmen der Vermögensverwaltung. Wir sind seit Jahren als Zwangsverwalter tätig und übernehmen für Institutsverwalter die Abwicklung.

Die Erfahrung in der Immobilienvollstreckung ermöglicht es uns, nachhaltige Konzepte zur erfolgreichen Immobilienverwertung zu entwickeln.